Vom 23. August an müssen auch Durchreisende an der Grenze einen Immunitäts- oder Testnachweis vorlegen. Zurzeit gilt dies nur für Touristen, die länger als zwölf Stunden in Slowenien bleiben.
Mitarbeiter bestimmter Branchen, die nicht gegen Corona geimpft sind, werden zu häufigeren Corona-Tests verpflichtet. Das gilt beispielsweise für Mitarbeiter im Hotel- und Gaststättenbereich sowie im Pflege- und Gesundheitswesen.
dpa/mh