Ein entsprechendes Gesetz bestätigte das Gericht in großen Teilen. Damit steht den strengeren Hygienevorschriften im Großen und Ganzen nichts mehr im Weg. Die Regierung will, dass sie schon ab nächster Woche gelten.
Kritik gab es vom Verfassungsrat aber an einigen Details, etwa einer geplanten Quarantänepflicht von zehn Tagen für positiv Getestete. Dies sei weder notwendig noch verhältnismäßig, urteilte die Instanz. Auch bestimmte berufliche Konsequenzen für Menschen, die etwa in Restaurants oder Museen arbeiten, ließ das Gericht durchfallen.
dpa/dop