Alle international tätigen Unternehmen sollen demnach künftig unabhängig von ihrem Unternehmenssitz mindestens 15 Prozent Steuern zahlen.
Außerdem sollen große Unternehmen nicht mehr nur in ihrem Mutterland besteuert werden, sondern auch da, wo sie gute Gewinne machen. Das betrifft insbesondere die Digitalkonzerne, die auch dort hohe Gewinne machen, wo sie gar keine Niederlassung haben. Nach den bisherigen Regeln müssen sie dort keine Steuern zahlen. An der genauen Formel für die Verteilung wird aber noch gearbeitet.
Bisher haben 131 der 139 OECD-Staaten zugestimmt. Die drei EU-Staaten Irland, Estland und Ungarn verweigern sich bisher.
dpa/sh
Und wo ist hier der große Fortschritt? Man will sich in diesem Exklusiv- Klub nur mal wieder selber feiern.
Es ist naiv, anzunehmen, das Unternehmen diese Mehrkosten aus der eigenen Tasche zahlen. Alle neu erfundenen Steuerlasten und Abgaben werden doch letztlich mal wieder nur einem übergebügelt: dem Endverbraucher.
Herr Schallenberg.
Alles richtig, was Sie schreiben.
Diese Steuer wird langfristig kommen. Daran führt kein Weg vorbei.
Diese Steuer ist sicherlich als Propagandainstrument gedacht, um Steuergerechtigkeit zu demonstrieren und um die Volksseele etwas zu beruhigen.
@ P. Schallenberg: Mal angenommen, Sie wären Inhaber einer Kaffeebar in einem Einkaufszentrum und würden z.B. 30% Umsatzsteuer abführen. Schräg gegenüber ist ein Starbucks, der bisher nullkommanix bezahlte, zumindest in dem Land, in dem er seinen Kaffee verkaufte. Wenn durch die Neuregelung ein Teil dieser Ungerechtigkeit aus der Welt geschaffen wird, wäre für Sie schon etwas erreicht. Erhöhen kann man die Steuerlast für die Multis immer noch!
Schwieriger Vergleich, Herr Tychon.
Zum einen mal ist die deutsche Umsatzsteuer kalkulationsneutral und wird vom Verbraucher gezahlt. Ich treibe mit meiner Kaffeebar nur das Geld ein um es dann an Vater Staat abzuführen.
Zum anderen ist einer der Haupttatbestände der deutschen Umsatzsteuer der Begriff "Inland", genauer gesagt "Erhebungsgebiet". Wenn meine Kaffeebar und den Starbucks- Laden nicht gerade eine Staatsgrenze teilt, sind die Umsätze des Starbucks- Ladens genauso umsatzsteuerpflichtig bzw. steuerbar wie die meinigen.
Ähnliches bei Steuern vom Einkommen, Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer, wobei da ein multinationaler Konzern zugegebenermaßen mehr Spielraum hat als die Schallenberg´sche Kaffeebar.
Die nationalen Steuergesetze logisch angewendet, reichen aus meiner Sicht aus. Die Frage ist eher, ob der Gesetzgeber hier nicht vor dem internationalen Kapital Kniefälle macht. Alleine der Satz, es würde an der genauen Formel für die Verteilung noch gearbeitet, stinkt schon wieder nach Klüngel und Protektion.
Da kann die Schallenberg´sche Kaffeebar dann allerdings nicht mithalten.