Zusätzlich solle Chauvin eine Gefängnisstrafe erhalten, die mit der Untersuchungshaft aber bereits verbüßt wäre. Die Staatsanwaltschaft fordert dagegen 30 Jahre Haft für Chauvin. Sie begründete dies mit der besonderen Schwere der Tat. Diese hatte der Richter bereits im vergangenen Monat anerkannt.
Die Verkündung des Strafmaßes ist für den 25. Juni geplant. In dem Prozess hatten die Geschworenen Chauvin Ende April des Mordes zweiten Grades schuldig gesprochen. Chauvin hatte auf nicht schuldig plädiert.
dpa/sh