Sie berufen sich dabei auf den schriftlichen Bescheid des Ausschusses. Demnach habe Cosby mehrere Auflagen nicht erfüllt.
Die Behörde bemängelte unter anderem, dass der Komiker nicht an Therapie-Sitzungen für Sexualstraftäter teilgenommen habe.
Cosby wurde wegen sexueller Nötigung zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt.
dpa/sh