Das sei unabhängig von der Wahrnehmung einzelner Passagiere und gelte dann, wenn die Landung in "Einklang mit den für das betreffende Flugzeug geltenden Verfahren und Betriebsgrenzen" erfolgt sei, urteilten die europäischen Höchstrichter am Mittwoch in Luxemburg.
Hintergrund ist der Fall einer Passagierin, die nach eigenen Angaben bei einem Flug von Wien nach St. Gallen wegen einer harten Landung einen Bandscheibenvorfall erlitten hatte.
Allerdings lag die Landung auf dem Flughafen St. Gallen/Altenrhein in der Schweiz noch im betriebsüblichen Bereich des Flugzeugs. Zudem sei dort aus flugtechnischer Sicht "wegen der alpinen Lage eine harte Landung sicherer als eine zu weiche", heißt es in dem Urteil unter Berufung auf das Oberste Gericht Österreichs. Im vorliegenden Fall habe kein Pilotenfehler festgestellt werden können.
dpa/km