Ein Berufungsgericht ordnete an, dass sich der Flugzeugbauer Airbus und die Fluggesellschaft Air France wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten müssen.
Noch Anfang September 2019 war ein Verfahren gegen sie eingestellt worden. Zur Begründung hieß es damals, dass der Unfall auf eine Kombination von Umständen zurückzuführen sei, die es noch nie gegeben habe.
Die Air-France-Maschine war am 1. Juni 2009 in den Atlantik gestürzt. 228 Menschen kamen ums Leben. Erst zwei Jahre später wurden die letzten Leichen und der Flugdatenschreiber geborgen.
belga/jp