Dafür könnten den Anbietern Fristen vorgeschrieben werden. Entsprechende Pläne hat die EU-Kommission am Donnerstag in Brüssel vorgestellt.
Hintergrund sind vielfache Beschwerden von Verbrauchern und Datenschutzbeauftragten aus mehreren europäischen Ländern. Die zuständige EU-Justizkommissarin Viviane Reding lässt die bestehende Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 1995 überprüfen.
Angesichts der Debatte um Googles Kartendienst Street View und das Online-Netzwerk Facebook hat die Kommissarin Zweifel, dass das Gesetzeswerk noch zeitgemäß ist. «Privatsphäre muss auch das Recht einschließen, wieder vergessen zu werden», sagte Reding in Brüssel.
«Ich trete für das Recht jedes Einzelnen ein, jederzeit auf seine Daten zugzugreifen und sie auch löschen zu können.» Konkrete Gesetzesvorschläge will die EU im nächsten Frühjahr vorlegen. Diese bedürften der Zustimmung der Mitgliedsstaaten und des Europaparlaments.
Zugleich will Reding sich dafür einsetzen, dass der Staat nur Daten abrufen darf, die unbedingt notwendig sind, etwa im Kampf gegen den Terrorismus oder die organisierte Kriminalität. Falls Unternehmen oder öffentliche Stellen gegen die Persönlichkeitsrechte von Bürgern verstoßen, sollen Strafverfahren leichter möglich sein.
Verbraucherschutzorganisationen soll der Gang vor nationale Gerichte erleichtert werden. Das Recht auf Datenschutz ist seit fast einem Jahr auch in der Grundrechte-Charta des Vertrags von Lissabon verankert.
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dpa/jd - Bild:epa