Der Ex-Polizistin könnten damit bis zu zehn Jahre Haft und eine Geldstrafe drohen. Totschlag zweiten Grades setzt "schuldhafte Fahrlässigkeit" voraus. Das entspricht in etwa der fahrlässigen Tötung.
Nach ersten Erkenntnissen hatte die Polizistin statt eines Elektroschockers irrtümlich ihre Pistole gezogen.
dpa/cd