Nach ihm suchen könne man erst, sollte das Gericht dem Antrag auf polizeiliche Beobachtung per Fußfessel stattgeben. Die Prüfung dieser Maßnahme dauere noch an.
Der Mann war wegen dem Mord an einer Schülerin zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Weil die Justiz keine Fluchtgefahr sah und das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, blieb er nach dem Schuldspruch frei.
dpa/sh