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EU-Gipfel zur Reform des Stabilitätspakts: Kontroversen erwartet

28.10.201006:30
Für Änderungen der EU-Verträge legt sich Bundeskanzlerin Merkel mit fast allen EU-Mitgliedern an
Für Änderungen der EU-Verträge legt sich Bundeskanzlerin Merkel mit fast allen EU-Mitgliedern an

Die Staats- und Regierungschefs der EU beraten ab heute in Brüssel über eine Verschärfung des Euro-Stabilitätspakts. Erwartet wird, dass die Mitgliedsstaaten die Vorschläge der Finanzminister für härtere und schnellere Sanktionen billigen - dabei werden jedoch harte Kontroversen erwartet.

Umstritten ist der Vorschlag von Deutschland und Frankreich nach einer Änderung der EU-Verträge. Beide Länder wollen notorischen Defizitsündern das Stimmrecht in der EU entziehen.

Luxemburgs Regierungschef Juncker erklärte, er sei strikt dagegen. Auch andere Länder kündigten ihr Veto an.

Guy Verhofstadt, der belgische Fraktionsvorsitzende der Liberalen im Europaparlament, kritisierte bereits gestern das Verhalten von Merkel: "Der Charakter des Kommissionsvorschlags geht völlig verloren, und ich finde es vollkommen unverständlich, vor allem von Deutschland. Zehn Monate lang haben die Deutschen strengere Strafen gefordert, und dann machen sie das Gegenteil", so Verhofstadt im Interview der Deutschen Welle.

Vor gut einer Woche hatten sich Merkel und Sarkozy in Deauville in der Normandie auf einen gemeinsamen Kurs verständigt.

Wichtige Veränderungen des Euro-Stabilitätspakts im Überblick

Vorbeugende Überwachung

    Die EU kann nach den Plänen künftig bereits bei einer Abweichung vom Haushaltskurs einschreiten, auch wenn das Defizit unter der Maastrichter Marke von drei Prozent der Wirtschaftsleistung liegt.

    In weitgehenden Fällen kann die Hinterlegung eines Pfandes in Brüssel verlangt werden - das ist bisher nicht möglich.

    Strengeres Defizitverfahren

      Falls ein Land über die Schwelle von drei Prozent kommt, greifen Sanktionen schneller. Diese umfassen eine Pfandhinterlegung oder ein Bußgeld, falls nicht innerhalb einer gesetzten Frist gegengesteuert wird. Die meisten Entscheidungen im Verfahren werden allerdings - wie schon bisher - von den Finanzministern mit Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen.

      Sie behalten damit das Heft in der Hand. Bei Sanktionen sind die Vetorechte der Staaten jedoch eingeschränkt: Um eine Strafe zu verhindern, muss eine Zwei-Drittel-Mehrheit der Kassenhüter sie ablehnen.

      Frühwarnsystem

        Die EU installiert ein neues Frühwarnsystem, um wirtschaftliche Ungleichgewichte aufzuspüren. Damit sollen beispielsweise Immobilienblasen wie in Irland oder Spanien verhindert werden.

        Die EU kann künftig Empfehlungen geben, die Ungleichgewichte abzubauen. Für Euro-Länder drohen in letzter Konsequenz auch Sanktionen - auch diese Möglichkeit gab es bisher nicht.

        Schulden

          Die EU nimmt viel genauer als bisher den gesamtstaatlichen Schuldenstand eines Staates unter die Lupe. Der Richtwert ist - wie bisher - 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Ein Land muss deshalb nicht nur seine Defizitquote verringern, sondern auch den staatlichen Schuldenberg abbauen.

          dpa/jp/dw/jd - Bild:epa archiv

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