Er sei Drahtzieher mehrerer Morde und Mordversuche, hieß es zur Begründung. Asahara sei unter anderem für den Giftgas-Anschlag in der U-Bahn von Tokio aus dem Jahre 1995 verantwortlich. Dabei kamen zwölf Menschen ums Leben. Tausende wurden verletzt. Mit der heutigen Entscheidung wies das Gericht einen Einspruch der Verteidiger des 51-Jährigen zurück.
Todesstrafe für den Gründer der Aum-Sekte
In Japan hat der Oberste Gerichtshof die Todesstrafe für den Gründer der Aum-Sekte, Shoko Asahara, für rechtskräftig erklärt.