Dem Gesetzentwurf nach muss im Vorstand börsennotierter Unternehmen mindestens eine Frau sitzen, wenn er mehr als drei Mitglieder hat. Zurzeit liegt der Anteil bei elf Prozent. Auch im öffentlichen Dienst in Deutschland soll es künftig eine Mindestbeteiligung weiblicher Führungskräfte geben.
In Belgien besteht seit 2017 eine verbindliche Frauenquote für börsennotierte Unternehmen. Mindestens 30 Prozent der Vorstandsposten müssen von Frauen besetzt sein.
dpa/jp