Die Software hatte dafür gesorgt, dass die Abgaswerte auf dem Prüfstand niedriger ausfielen als im Straßenverkehr.
Die Richter stellten klar, dass Autobauer derartige Abschalteinrichtungen nicht verwenden dürfen. Auch die Verminderung von Verschleiß oder Verschmutzung des Motors könne eine solche Abschalteinrichtung nicht rechtfertigen.
Ausnahmen sind aber möglich, wenn ein plötzlicher Motorschaden und eine konkrete Gefahr im Verkehr droht. Das Urteil könnte die Rechte von Haltern älterer Diesel-Wagen stärken.
dpa/jp