Im Streit um die französische Roma-Politik verzichtet die EU-Kommission auf ein Strafverfahren gegen Paris. Brüssel hält die von Frankreich gegebenen Garantien zur vollständigen Umsetzung des EU-Rechts bei der Ausweisung von Roma für ausreichend.
«Wir werden das Vertragsverletzungsverfahren gegen Frankreich zunächst nicht weiter verfolgen», teilte EU-Justizkommissarin Viviane Reding nach einer Kommissionssitzung am Dienstag in Straßburg mit. Die Kommission werde aber kontrollieren, dass Paris seine Zusagen auch einhalte.
Damit gilt der Streit als beigelegt. Wochenlang hatte die Auseinandersetzung Diplomaten und Politiker in Atem gehalten. Reding hatte die Abschiebung tausender Roma aus Frankreich nach Bulgarien und Rumänien mit Deportationen unter dem Nazi-Regime verglichen - und sich später dafür entschuldigt.
Eine lautstarke Debatte zwischen dem französischen Staatspräsidenten Nicolas Sarkozy und Kommissionspräsident José Manuel Barroso belastete das Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs Mitte September.
Frankreich verstieß gegen EU-Recht
Im Mittelpunkt stand die EU-Richtlinie, die jedem Bürger - somit auch Roma aus Bulgarien und Rumänien - das Recht auf Aufenthalt in jedem anderen EU-Staat garantiert. Sie gewährt gewisse Verfahrensrechte, so sind bei einer Ausweisung die persönlichen Umstände des Betroffenen zu prüfen wie sein Alter oder die Länge des Aufenthalts im Gastland.
Die EU-Kommission warf Frankreich vor, das EU-Recht nicht in nationales Recht umgesetzt zu haben. Ende September hatte Brüssel mit einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), der hohe Geldstrafen verhängen kann, wegen Verletzung der EU-Verträge gedroht.
Frankreich hatte die vorgegebene Frist bis zum 15. Oktober eingehalten und am vergangenen Freitag eine Änderung seiner Gesetzgebung angekündigt. «Ich bin erfreut, heute mitteilen zu können, dass Frankreich positiv, konstruktiv und fristgerecht auf das Verlangen der Kommission reagiert hat», sagte Reding.
Zu den von Paris übermittelten Unterlagen hätten auch «Gesetzesentwürfe und ein glaubhafter Zeitplan zur Übertragung der Verfahrensrechte, die durch die EU-Freizügigkeitsrichtlinie vorgeschrieben sind, in französische Gesetzgebung» gehört, schrieb die Kommissarin. «Frankreich hat also genau das getan, was die Europäische Kommission gefordert hat.»
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