Die regierenden Sozialisten verständigten sich mit der Opposition der konservativen Volkspartei auf eine Reform, die es der Justiz ermöglichen soll, ETA-Anhängern nachträglich deren Abgeordneten-Mandate abzuerkennen.
Das neue Parteiengesetz sieht vor, dass beim Verbot einer ETA-nahen Partei deren Parlamentarier eine Frist von zwei Wochen bekommen, den Terror der ETA zu verurteilen.
Die Abgeordneten, die dieser Aufforderung nicht nachkommen, sollen ihre Mandate verlieren.
Die Separatistenpartei Batasuna, die als der politische Arm der ETA gilt, war 2003 für illegal erklärt worden. Batasuna-Anhänger ließen sich daraufhin über die Listen anderer Parteien in städtische und regionale Parlamente wählen. Die Sitze können ihnen bislang nicht aberkannt werden.
Die Verschärfung des Parteiengesetzes soll vor den Kommunalwahlen im Mai 2011 in Kraft treten.
dpa/pma/km - Bild: epa, 27.09.2008