Für jedes aufgehobene Urteil sollen 3.000 Euro Entschädigung gezahlt werden. Diese Summe erhalten auch Soldaten, die wegen ihrer sexuellen Orientierung entlassen, nicht mehr befördert oder nicht mehr mit verantwortungsvollen Aufgaben betraut wurden. Das deutsche Verteidigungsministerium schätzt, dass etwa 1.000 Betroffene die Entschädigung beantragen werden.
Homosexuelle Handlungen waren bis Ende der 1960er Jahre eine Straftat in Deutschland. Homosexuelle Soldaten mussten damit rechnen, degradiert oder entlassen zu werden. Später konnten sie zwar in den Streitkräften bleiben, wurden aber nicht mehr mit verantwortungsvollen Aufgaben betraut.
dpa/vk