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Defizitsünder werden in Europa härter bestraft

19.10.201006:45
Der Präsident der Euro-Gruppe, Jean-Claude Juncker nach dem Treffen am 18.10.
Der Präsident der Euro-Gruppe, Jean-Claude Juncker nach dem Treffen am 18.10.

Seit Monaten beraten die EU-Finanzminister über einen neuen Stabilitätspakt. Jetzt hat die EU sich auf härtere Strafen für Defizitsünder geeinigt.

Das exzessive Schuldenmachen soll in der Europäischen Union künftig früher und strenger bestraft werden. Darauf haben sich am Abend die EU-Finanzminister in Luxemburg nach zähen Verhandlungen verständigt.

Damit soll eine Eskalation der Schuldenprobleme einzelner Länder mit Auswirkungen auf den Euro verhindert werden.

Wenn ein Land gegen den Stabilitätspakt verstößt, soll es eine Frist von sechs Monaten erhalten, um seinen Haushalt in Ordnung zu bringen. Erst danach sollen Strafen greifen. Bei hartnäckigen Verstößen gegen die Prinzipien der Währungsunion soll das Stimmrecht entzogen werden.

Künftig wird stärker als bisher auf die gesamtstaatliche Verschuldung geachtet. Ein Land wird in einem Defizitverfahren verbleiben, wenn es beim Abbau seines Schuldenbergs nicht vorankommt. Auch der Umfang der Strafen gegen Euro-Länder wird ausgeweitet. Die EU untersucht neuerdings auch die Wettbewerbsfähigkeit von Ländern und schreitet notfalls mit Strafen ein. Es bleibt bei der Regel, dass die Neuverschuldung nicht drei Prozent der Wirtschaftsleistung überschreiten darf.

Die Reformgruppe der Minister unter Vorsitz von EU-Gipfelchef Herman Van Rompuy tagte sei Mai. Van Rompuys Bericht  an den Gipfel der Staats- und Regierungschefs Ende nächster Woche wurde ohne Gegenstimme angenommen. Die jetzige Reformrunde beschränkt sich eine Regel-Verschärfung, die ohne Vertragsänderungen möglich ist.

Die Eurostaaten und der Internationale Währungsfonds hatten im Mai unter dem Druck der Schuldenkrise einen Rettungsschirm von insgesamt 750 Milliarden Euro vereinbart, der aber bis 2013 befristet ist.

  • Griechenland muss Defizit 2009 schon wieder korrigieren

dpa/jp/km - Bild: epa

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