Das hat ein Athener Gericht am Donnerstag im Verfahren um die rechtsextreme Organisation entschieden. Zuvor war ein Haftaufschub erörtert worden, den die Staatsanwaltschaft vorgeschlagen hatte. Sie hatte dies damit begründet, dass es keine Fluchtgefahr gebe und die Partei sich bereits aufgelöst habe.
Außerdem werde das Verfahren in die nächste Instanz gehen. Das Gericht entschied jedoch anders. In Haft müssen nach der Entscheidung von Donnerstag insgesamt 38 von 50 Verurteilten - darunter Parteigründer und -führer Michaloliakos.
dpa/mh