Die Richter in Luxemburg erklärten, nationale Regierungen sollten keinen ungehinderten Zugang zu den Daten von Telefon- und Internetnutzern haben. Ausnahmen seien aber möglich, wenn es etwa darum gehe, schwere Kriminalität zu bekämpfen oder wenn die nationale Sicherheit gefährdet sei.
Unter anderem der belgische Verfassungsgerichtshof hatte den Europäischen Gerichtshof um eine Einschätzung zu der Frage gebeten, nach mehreren Einsprüchen von Rechtsanwälten und Steueranwälten. Das Verfassungsgericht befürchtet, dass der Datenschutz der Kriminalitätsbekämpfung im Weg steht.
dpa/belgajp