Dabei ging es um eine Regelung aus Frankreich. Dort brauchen Wohnungsbesitzer in Großstädten mit über 200.000 Einwohnern und in der Nähe von Paris eine Genehmigung, wenn sie regelmäßig möblierte Wohnungen kurzfristig vermieten.
Zwei Anbieter taten dies ohne die geforderte Lizenz und wurden deshalb mit einem Bußgeld belegt.
dpa/vk