Die Richter sahen am Freitag in Amsterdam die Schuld des Politikers als erwiesen an. Eine Strafe wurde aber nicht verhängt. Auch in erster Instanz war Wilders 2016 schuldig befunden worden, blieb aber straffrei.
Mit seiner 2014 gehaltenen Rede hatte der Politiker dem Urteil zufolge die Grenzen der Meinungsfreiheit überschritten. Allerdings wurde er vom Vorwurf der Anstachelung zum Hass und zur Diskriminierung freigesprochen.
dpa/dop