Ein Generalanwalt des EuGH kommt zu dem Ergebnis, dass der 43 Jahre alte Deutsche im Dezember 2019 von einem deutschen Gericht wegen der Vergewaltigung einer US-Amerikanerin verurteilt werden durfte. Der Mann will die Aufhebung des Urteils erreichen, weil er ursprünglich für eine andere Straftat an Deutschland ausgeliefert worden war.
Das Gutachten ist zwar für die Richter des Europäischen Gerichtshofes nicht bindend, meist folgen sie aber der Einschätzung des Generalanwaltes. Sollte der Mann vom EuGH wider Erwarten Recht bekommen, könnte ihm womöglich in Deutschland nicht der Prozess gemacht werden.
Er wird verdächtigt, die damals dreijährige Maddie McCann 2007 aus einer Ferienanlage in Portugal entführt zu haben und getötet zu haben. Momentan sitzt er in Kiel eine Haftstrafe wegen Drogenhandels ab.
dpa/sh