In der Stichwahl am 12. Juli hatte Amtsinhaber Andrzej Duda von der nationalkonservativen Regierungspartei PiS 51 Prozent der Stimmen erhalten. Sein Herausforderer Rafal Trzaskowski, der liberalkonservative Oberbürgermeister der Hauptstadt Warschau, unterlag mit 49 Prozent nur knapp. Von rund 5.800 eingereichten Beschwerden seien zwar gut 90 berechtigt gewesen, teilte das Gericht in Warschau mit. Diese Vorfälle hätten den Ausgang aber nicht unzulässig beeinflusst.
Das Gericht lehnte auch eine Beschwerde ab, in der Trzaskowskis Stab eine Annullierung gefordert hatte. Das Oppositionsbündnis hatte dies mit einseitiger Berichterstattung in öffentlich-rechtlichen Medien und dem Einsatz staatlicher Ressourcen zu Dudas Gunsten begründet. Hierfür habe der Stab aber nicht genügend Beweise vorgelegt und den Vorwurf zu allgemein formuliert, so das Gericht
dpa/km