Das Landgericht Hamburg sah es als erwiesen an, dass der Mann zwischen 1944 und 1945 mehrere Monate lang zur Wachmannschaft des Konzentrationslagers bei Danzig gehört hatte. Das Gericht sprach den 93 Jahre alten Angeklagten schuldig - wegen Beihilfe zum Mord in 5.232 Fällen.
Der Prozess fand nach Jugendstrafrecht statt, weil der Mann zu Beginn der Tatzeit im Jahr 1944 erst 17 Jahre alt war. In Stutthof hielt die SS mehr als 100.000 Menschen gefangen, rund 65.000 wurden getötet.
dpa/dlf/est