Am 24. März 2015 hatte der Co-Pilot das Flugzeug in den französischen Alpen absichtlich gegen einen Berg gesteuert, wie die Ermittlungen ergaben. Der Co-Pilot war zuvor wegen Depressionen in Behandlung gewesen.
Nach Ansicht der Richter waren für die Prüfung, ob der Mann überhaupt flugfähig war, jedoch nicht die Lufthansa oder die ebenfalls beklagte Flugschule in den USA verantwortlich. Die Flugsicherheit sei eine staatliche Aufgabe, hieß es in der Urteilsbegründung.
dpa/sh