2010 war aufgeflogen, dass die französische Firma PIP (Poly Implant Prothèse) jahrelang potenziell gesundheitsschädliches Industrie-Silikon für Brustimplantate verwendet hatte. Weltweit sollen etwa 400.000 Frauen solche Implantate bekommen haben.
Der Versicherer des Herstellers beruft sich aber auf eine Vertragsklausel, wonach er nur Schäden in Frankreich abdecken muss. Der Gerichtshof urteilte nun, dass in diesem Fall das Diskriminierungsverbot auf Grundlage der Staatsangehörigkeit nicht geltend gemacht werden kann.
dpa/jp