Bestimmte Auflagen sind allerdings einzuhalten. In Restaurants und Kneipen gilt ein Mindestabstand von einem Meter fünfzig, mehr als 30 Personen dürfen sich nicht gleichzeitig im Innenbereich aufhalten. Außerdem müssen Gäste vorab reservieren.
Viele Kommunen haben den Gaststätten erlaubt, ihre Außenbereiche zu vergrößern, damit sie mehr Gäste bewirten können. Auf den Terrassen gibt es keine Obergrenze und Gäste müssen auch nicht reservieren.
Für Belgier gilt: Die Grenze zu den Niederlanden ist nur für Familienbesuche oder zum Einkaufen offen. Besuche im Nachbarland, um dort ins Restaurant oder ins Café zu gehen, sind weiterhin untersagt.
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