Volkswagen ist betroffenen Autobesitzern grundsätzlich zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden.
Das Verhalten des Konzerns sei "objektiv als sittenwidrig zu qualifizieren", entschied der Bundesgerichtshof am Montag in seinem ersten Urteil zum VW-Abgasskandal. Das bedeutet, dass klagende Käufer ihr Auto zurückgeben und das Geld dafür einfordern können. Das gilt auch für Gebrauchtwagen. Allerdings wird nicht der komplette Kaufpreis erstattet, weil die Nutzung des Wagens angerechnet wird.
Volkswagen kündigte unmittelbar nach der Urteilsverkündung an, viele der klagenden Kunden zu entschädigen. Man werde Einmalzahlungen als "pragmatische und einfache Lösung" anbieten, erklärte der Konzern. Das würde es den Klägern ersparen, ihren Prozess zu Ende zu führen.
Illegale Abgastechnik
VW hatte Millionen Diesel-Autos mit einer illegalen Abgastechnik ausgestattet, um bei behördlichen Prüfungen die Stickoxid-Grenzwerte einzuhalten. Die obersten Zivilrichter kamen zu dem Schluss, dass der Autobauer damit das Kraftfahrt-Bundesamt systematisch und langjährig getäuscht hat - und zwar bewusst und gewollt zur Gewinnmaximierung.
Die Karlsruher Richter bestätigten mit ihrer Entscheidung im Wesentlichen ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz. Es hatte den VW-Konzern wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verpflichtet, dem Käufer eines gebrauchten VW Sharan gut 25.600 Euro plus Zinsen zu erstatten. Der Mann hatte argumentiert, er habe der Werbung vertraut und geglaubt, ein sauberes Auto gekauft zu haben.
Nach VW-Angaben gibt es deutschlandweit noch rund 60.000 offene Verfahren. Das BGH-Urteil ist für viele dieser Fälle eine wichtige Weichenstellung.
dpa/km