Den Japanern war vorgeworfen worden, in einer Militärzone im Norden Chinas gefilmt zu haben. Die Freilassung sei erfolgt, nachdem sie zugegeben hätten, «gegen chinesische Gesetze verstoßen zu haben», berichtete die Nachrichtenagentur Xinhua.
Der vierte Japaner bleibt in chinesischem Gewahrsam, weil weiter gegen ihn ermittelt werden müsse.
dpa/es