Zwei Mitglieder des Mordkommandos hatten dem Dienstwagen Bubacks damals auf einem Motorrad aufgelauert. Die Bundesanwaltschaft geht nicht davon aus, dass Becker selbst auf dem Motorrad saß.
Die Anklage wegen Mittäterschaft begründet sie damit, dass die damals 24-Jährige bei der Entscheidung über den Anschlag, der Planung sowie dem Versand der Bekennerschreiben eine maßgebliche Rolle gespielt haben soll.
Grundsätzlich können solche Tatbeiträge für eine Mittäterschaft ausreichen.
Der Bundesgerichtshof kam in seiner Entscheidung über den Haftbefehl jedoch zu dem Ergebnis, Becker sei allenfalls der Beihilfe an dem Attentat verdächtig, und ordnete im Dezember 2009 ihre Freilassung aus der Untersuchungshaft an.
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