Das Gericht in Straßburg lehnte eine Beschwerde Platinis ab. Es urteilte, dass die Strafmaßnahme nicht übertrieben sei. Grund sei die Schwere des Fehlverhaltens von Platini.
Dieser hatte gegen seine vierjährige Sperre eine Beschwerde gegen die Schweiz eingelegt. Sie richtete sich gegen die Sanktionsverfahren des Fußball-Weltverbands FIFA und den Schiedsspruch des Internationalen Sportgerichtshofs in Lausanne.
dpa/cd