Es gebe ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Dieses Recht schließe die Freiheit ein, dabei Angebote von Dritten in Anspruch zu nehmen.
Vor rund vier Jahren hatte der deutsche Bundestag nach langen Kontroversen ein Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe beschlossen. Daraufhin klagten Kranke, Sterbehelferinnen und Ärzte.
Weiterhin verboten ist in Deutschland die aktive Sterbehilfe. Wer sein Leben beenden will, muss das tödliche Medikament selbst einnehmen.
dpa/belga/jp
Eine gute und von Menschlichkeit getragene Entscheidung des Budesverfassungsgerichts! Aber "Achtung" die CDU und die Kirchen werden alles tun um den Buerger seine Wahl zur Inanspruchnahme von Sterbehilfe, erheblich zu erschweren und wenn der Buerger einmal eine Entscheidung getroffen hat , die Umsetzung massiv zu behindern !
Werter Herr Van Compernolle. Das Urteil ist schon gut und vernünftig. Es schafft Klarheit. Und über die Kirchen und die CDU sollte man sich nicht unnötig sorgen. Der Einfluss der Kirchen geht immer mehr zurück und die CDU will gewählt werden. Wahrscheinlich wird es im deutschen Bundestag zu einer parteiübergreifenden Initiative kommen, die dann einen Gesetzentwurf vorlegt. Und bei der Abstimmung wird der Fraktionszwang bestimmt aufgehoben, so dass jeder nach seinem Gewissen entscheiden kann.