Der Begriff sei als Schlagwort zulässig, auch wenn die Milch selbst nicht gentechnisch verändert wurde, entschied das Verfassungsgericht in Karlsruhe. Die Richter wiesen damit eine Verfassungsbeschwerde der Großmolkerei Müller zurück.
Greenpeace hatte den Hersteller 2004 wegen der Verwendung des Futters kritisiert und dabei erstmals den Begriff Gen-Milch gebraucht. Müller zog daraufhin durch alle Instanzen.
dpa/jp