Die konkrete Beschwerde eines Mannes aus Kiribati gegen die Ausweisung seiner Familie 2015 aus Neuseeland lehnte der Ausschuss zwar ab. Grundsätzlich könnten Klimafragen bei Asylverfahren aber eine Rolle spielen.
Der Mann der Insel im Pazifik hatte argumentiert, der steigende Meeresspiegel mache die Inseln seines Heimatstaates unbewohnbar. Unter anderem gehe die Fläche für Ackerbau zurück und das Trinkwasser sei durch Salzwasser kontaminiert.
In dem Fall sei nachgewiesen worden, dass es auf Kiribati genügend Schutzmechanismen für die Bevölkerung gebe, so der Ausschuss. Er stellte aber fest, dass Länder Asylsuchende nicht ausweisen dürfen, wenn die klimabedingte Lage in ihrer Heimat ihr Leben bedrohe.
Das UN-Menschenrechtsbüro bezeichnete die Entscheidung als historisch. Über 100 Länder haben sich verpflichtet, die Entscheidungen des Ausschusses anzuerkennen.
srf/dpa/km