Zugang zu solchen Tauschbörsen bekommt man oft nur, wenn man selbst Bilder oder Videos mit Missbrauchsszenen hochlädt. Bisher konnten die Ermittler da nichts machen, da sie dazu selbst eine Straftat hätten begehen müssen.
Außerdem wird künftig schon der Versuch strafbar, in sozialen Medien sexuelle Kontakte zu Kindern anzubahnen. Damit können jetzt auch Täter bestraft werden, die glauben, sie kommunizierten mit einem Kind - obwohl es ein verdeckter Ermittler ist, der sich als Kind ausgibt.
dpa/vk