Damit widersetzte es sich einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Der hatte Mitte Dezember entschieden, dass Junqueras zu Unrecht an der Aufnahme seines Mandats als Europaabgeordneter gehindert worden sei.
Junqueras war im Mai trotz seiner damaligen Untersuchungshaft ins Europaparlament gewählt worden. Er durfte dann aber nicht aus der Haft, um den Eid auf die spanische Verfassung zu leisten. Der ist aber nach spanischem Recht für Europaabgeordnete vorgeschrieben. Die spanische Wahlkommission hatte Junqueras' Sitz daraufhin für vakant erklärt.
dpa/vk