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Rot-Grün erlaubt Gemeinschaftsschulen in NRW

20.09.201015:12
Sylvia Löhrmann und Hannelore Kraft
Sylvia Löhrmann und Hannelore Kraft

Gleich zu Beginn packt die Minderheitsregierung in Nordrhein-Westfalen ihr heißestes Eisen an: Rot-Grün macht ernst mit der Einführung von Gemeinschaftsschulen.

Nach langem politischen Streit ist in Nordrhein-Westfalen jetzt der Startschuss für Gemeinschaftsschulen gefallen. Die rot-grüne Minderheitsregierung will interessierten Kommunen schulformübergreifende Schulen als freiwillige Modellversuche erlauben. «Die Gemeinschaftsschule ist ein Angebot», sagte Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) am Montag in Düsseldorf. «Wir verordnen mit ihr keine neue Schulform von oben und wir schaffen keine Schulform ab.»

Die ersten Gemeinschaftsschulen sollen im Schuljahr 2011/2012 ihre Arbeit aufnehmen. Der Versuch ist auf sechs Jahre angelegt. Eckpunkte für die geplanten Gemeinschaftsschulen hat das Kabinett bereits gebilligt. Grundvoraussetzungen: Die Eltern müssen sie wollen und die Nachbargemeinden müssen in die Planungen einbezogen werden.

Worum geht es?

In Gemeinschaftsschulen können mehrere Schulformen zusammengeführt werden. In den meisten Fällen würden das wohl Haupt- und Realschulen werden, sagte Löhrmann. Die neuen Gemeinschaftsschulen müssen die Schüler prinzipiell auf alle Abschlüsse vorbereiten. Anders als Gesamtschulen sind sie jedoch nicht gezwungen, eine gymnasiale Oberstufe anzubieten. Gemeinschaftsschulen können aber mit Gymnasien, Gesamtschulen oder Berufskollegs kooperieren - bei Bedarf auch mit Grundschulen.

Mindestens die Klassen 5 und 6 sollen gemeinsam lernen, orientiert an den Bildungsgängen der Gymnasien. Danach entscheiden die Schulen, wie es weitergeht. Grundsätzlich haben sie drei Optionen: Sie könnten alle Schüler bis zur Klasse 10 im Klassenverbund lernen lassen. Dabei soll dem unterschiedlichen Leistungsniveau der Schüler durch verschiedene Lernmaterialien und individuelle Förderung Rechnung getragen werden.

Die Alternativen: Die Schulen führen zu diesem Zweck, nach dem Vorbild der Gesamtschulen, Grund- und Erweiterungskurse ein. Oder sie bieten ab Klasse 7 getrennte Schulformstränge für den Haupt- oder Realschulabschluss oder für die gymnasiale Oberstufe an.

Nicht über die Köpfe der Bürger hinweg

«Uns ist an größtmöglichem Konsens gelegen», bekräftigte Löhrmann. Kommunen, die im Schulministerium eine Gemeinschaftsschule beantragen, müssen nachweisen, dass ihr Vorhaben auch Elternwille ist und dass es eine sinnvolle Abstimmung mit Nachbargemeinden gibt. «Eine Gemeinschaftsschule kann nicht genehmigt werden, wenn eine Schule eines anderen Trägers dadurch in ihrem Bestand gefährdet wird», erläuterte Löhrmann.

«Ich verlange eine förmliche Befragung der Eltern. Wir wollen nicht am Bedarf vorbei Schulen gründen.» Dabei vertraue sie auf die kommunale Demokratie. «Kein Stadtrat ist gut beraten, eine umstrittene Entscheidung über die Köpfe der Bürger hinweg durchzuziehen.»

Zum Schuljahresbeginn habe es landesweit etwa ein Dutzend interessierte Kommunen gegeben, berichtete Löhrmann. Seitdem hätten sich wöchentlich etwa drei weitere im Ministerium gemeldet. Die erste Gemeinschaftsschule soll in wenigen Wochen im münsterländischen Ascheberg genehmigt werden.

Gesetzliche Grundlage

Eine parlamentarische Mehrheit sei für den Schulversuch nicht nötig, sagte Löhrmann. Das experimentelle Vorgehen der Minderheitsregierung sei durch einen Modellschulversuch-Paragrafen im Schulgesetz gedeckt.

Falls es ein großes Interesse der rund 400 Schulträger in NRW gebe, sei es aber sinnvoll, eine unbürokratische flächendeckende Einführung von Gemeinschaftsschulen gesetzlich zu regeln, sagte Löhrmann. Laut rot-grünem Koalitionsvertrag will die Minderheitsregierung bis 2015 mindestens 30 Prozent der rund 6100 allgemeinbildenden Schulen in NRW in Gemeinschaftsschulen umwandeln. Dazu verfügt die Koalition aber über keine eigene Mehrheit im Parlament.

Bettina Grönewald (dpa) - Bild: epa

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