Die EU verpflichtet die Hersteller solcher Kosmetik-Produkte überdies ab sofort bei entsprechenden Fragen der Kunden umfassende Antworten zu liefern. Bisher war es den Produzenten überlassen, ob sie den Anwendern von Salben, Seifen, einer Creme oder ähnlichen Produkten deren mögliche Risiken und Nebenwirkungen mitteilten. Anders als bei Arzneimitteln werden bei kosmetischen Mitteln keine Beipackzettel vorgeschrieben. Nach Angaben der EU-Kommission können Kunden aber ab sofort Auskunft vom Hersteller darüber verlangen, ob ein Produkt unerwünschte Nebenwirkungen auslöst.
Kosmetik-Hersteller in der EU müssen über Nebenwirkungen informieren
Verbraucher von Kosmetik-Produkten in der Europäischen Union erhalten zukünftig mehr Informationen über schädliche Nebenwirkungen solcher Mittel.