Die Richter in Luxemburg urteilten, die Airlines müssten haften, wenn Passagiere einen Schaden nicht selbst verursacht hätten. Dabei sei es nicht nötig, dass ein Unfall mit einem flugspezifischen Risiko zusammenhänge.
dpa/rkr
Flugreisende haben bei Verbrühungen durch heißen Kaffee Anspruch auf Entschädigung. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden.
Die Richter in Luxemburg urteilten, die Airlines müssten haften, wenn Passagiere einen Schaden nicht selbst verursacht hätten. Dabei sei es nicht nötig, dass ein Unfall mit einem flugspezifischen Risiko zusammenhänge.
dpa/rkr