Das geht aus einem Arbeitsentwurf zur Änderung des Atomgesetzes hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Demnach soll es keine Genehmigungen mehr für den Export geben, wenn ein Akw weniger als 150 Kilometer von der deutschen Grenze entfernt steht.
Das betrifft auch Kraftwerke, die 1989 in Betrieb gegangen ist. So wären Lieferungen zum Beispiel an Tihange und Doel nicht mehr erlaubt.
dpa/cd