Trump will so die Offenlegung seiner Steuerdokumente verhindern. Seine Anwälte gaben als Argument an, gegen einen amtierenden US-Präsidenten seien keinerlei strafrechtliche Ermittlungen erlaubt.
Ein Berufungsgericht in New York hatte in der vergangenen Woche die Argumentation abgewiesen. Es folgte damit einer Entscheidung eines New Yorker Bundesrichters von Anfang Oktober.
Damit wurde der Staatsanwaltschaft der Weg geebnet, die persönlichen Steuererklärungen Trumps und die seines Konzerns aus den vergangenen acht Jahren mit einer sogenannten Subpoena anzufordern, also unter Strafandrohung.
dpa/est