Demnach drohen bei entsprechenden Handlungen Geldstrafen oder eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren. Das gleiche gilt für das heimliche Fotografieren unter den Rock oder das Kleid - das sogenannte Up-Skirting.
Laut Bundesjustizministerin Lambrecht sollen die Sanktionen eine abschreckende Wirkung auf Nachahmer haben.
dpa/rkr