Dabei soll es sich um einen Pauschalbetrag handeln. Über die Höhe der Geldsumme liegt noch keine Entscheidung vor.
Der Beschluss wurde im Marienwallfahrtsort Lourdes im auf der Herbstvollversammlung der französischen Bischofskonferenz getroffen.
Die Maßnahme betrifft Opfer, die zum Zeitpunkt der Tat minderjährig waren.
orf/rkr