Die drei Hauptangeklagten aus Marokko waren im Juli für den Mord an den beiden Rucksack-Touristinnen aus Norwegen und Dänemark zum Tode verurteilt worden. Ein Berufungsgericht bestätigte das Urteil am Mittwoch. Gleichzeitig wandelte es die lebenslange Haftstrafe eines vierten Angeklagten in eine Todesstrafe um.
Die Touristinnen waren vergangenen Dezember unweit von Marrakesch tot aufgefunden worden. Nach Polizeiangaben waren sie in ihrem Zelt überfallen und geköpft worden. Im Mai hatte einer der Hauptverdächtigen die Tat gestanden. Die vier Verurteilten haben sich der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) verschrieben.
Insgesamt standen in dem Mordfall 24 Angeklagte vor Gericht. Ihnen wurde vorsätzlicher Mord, illegaler Waffenbesitz und die Gründung einer Terrorgruppe vorgeworfen. 19 der Angeklagten bekamen Freiheitsstrafen zwischen fünf und 30 Jahren, die das Berufungsgericht nun bestätigte.
dpa/sh