Nur in Ausnahmefällen gilt eine Frist von 60 Tagen, die ebenso für Unternehmen gilt.
Auf eine entsprechende Richtlinie einigten sich Europaparlament und EU-Ministerrat. Wer die Fristen nicht einhält, muss acht Prozent der Rechnungssumme als Strafe zahlen.
Die EU-Vorgabe soll vor allem mittelständische Unternehmen entlasten. Nach Angaben der EU-Kommission kosten Zahlungsaufschübe die europäische Volkswirtschaft jedes Jahr 180 Milliarden Euro und sorgen für zahlreiche Firmenpleiten.
dpa/okr