Der Kassationshof hat seine Beschwerde gegen einen solchen Strafprozess am Dienstag für unzulässig erklärt. Der Zeitpunkt des Prozesses steht noch nicht fest.
Sarkozy soll bei seiner erfolglosen Wiederwahl-Kampagne 2012 die gesetzliche Obergrenze für Wahlkampfausgaben um gut 20 Millionen Euro überschritten haben. Hintergrund ist die "Bygmalion-Affäre" um eine Kommunikationsagentur, die diesen Namen trägt. Mit fiktiven Rechnungen soll versucht worden sein, die Kosten für Sarkozys Wahlkampf offiziell unter der Obergrenze von 22,5 Millionen Euro zu halten.
Sarkozy hatte bereits eine Geldstrafe wegen illegaler Wahlkampffinanzierung gezahlt - allerdings bevor die "Bygmalion-Affäre" ans Licht kam. Ein Ermittlungsrichter hatte Anfang 2017 den Prozess gegen den konservativen Politiker und weitere Beschuldigte angeordnet.
dpa/km