Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg wies die Klage von drei Nichtregierungsorganisationen gegen die Zulassung zurück. Rechtsmittel sind nicht möglich.
Die Brüsseler EU-Kommission hatte den Vertrieb von Lebens- und Futtermitteln, die die genmanipulierte Bohne enthalten, 2012 erlaubt. Dagegen waren die Klägerinnen vor den Europäischen Gerichtshof gezogen. Sie argumentierten, gesundheitliche Risiken seien vor der Zulassung nicht ausreichend geprüft worden.
Die Bohne von Monsanto ist sowohl insekten- als auch herbizidresistent. Das bedeutet, dass sie einerseits für Schädlinge unattraktiv ist und andererseits unempfindlich für das Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat.
dpa/sh