Die Forderung, wonach Inhaber von Spielbank-Konzessionen ihren Firmensitz in Österreich haben müssen, stelle eine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit dar, urteilten die Richter.
In Österreich ist das Recht, Glücksspiele zu veranstalten, grundsätzlich dem Staat vorbehalten. Er darf Genehmigungen nur an Gesellschaften mit Sitz im Inland erteilen. Dieser Ausschluss von Unternehmen mit Sitz in anderen EU-Ländern sei «unverhältnismäßig», entschieden die Richter.
Die Richter des erstinstanzlichen Gerichtes kritisierten auch, dass dem österreichischen Unternehmen Casino Austria sämtliche Spielbanklizenzen ohne vorherige öffentliche Ausschreibung erteilt worden seien.
Erst gestern hatte der Europäische Gerichtshof das staatliche Monopol in Deutschland bei Sportwetten und Lotterien gekippt.
dpa/pm