Die Seitenbetreiber müssen bei den Nutzern eine Einwilligung einholen, dass durch diesen "Like"-Button Daten erhoben werden dürfen. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden.
Der Button überträgt beim Laden der Seite die IP-Adresse, die Webbrowser-Kennung sowie Datum und Zeit des Aufrufs - und zwar auch dann, wenn der Knopf gar nicht angeklickt wurde oder der Nutzer gar keinen Facebook-Account hat.
Im konkreten Fall hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen das Online-Angebot eines Düsseldorfer Modehändlers geklagt. Die Datenübermittlung ohne die Einwilligung der Nutzer und eine entsprechende Information sei rechtswidrig, so die Verbraucherschützer.
Auf der fraglichen Website ist mittlerweile ein Kasten eingebunden, in dem Nutzer explizit Social Media aktivieren können.
dpa/rkr